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Pressemitteilung

150 Arbeitsplätze beim Waschmittelhersteller Thurn bedroht

  • Verantwortliche Lokalpolitiker verweigern Investor den notwendigen Mietvertrag
  • 150 Arbeitsplätze in Neunkirchen-Seelscheid und 25 Arbeitsplätze in Kerkrade gefährdet
  • Im schlimmsten Fall steht die Thurn Germany Gruppe vor dem Aus
  • Investor will alle Arbeitsplätze erhalten und setzt auf nachhaltige Geschäftsentwicklung

Neunkirchen-Seelscheid, 14.09.2021. Trotz der unterschriftsreifen Einigung mit einem namhaften internationalen Investor droht der Erhalt und die Fortführung der Thurn Germany Gruppe im letzten Moment zu scheitern. Grund ist die Ablehnung der Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid und Much in der letzten Woche, einen langfristigen Mietvertrag mit dem Investor zu unterzeichnen. Der Waschmittelhersteller Thurn Germany hat bisher das Grundstück mit seiner Betriebsstätte gemietet. Der Kaufvertrag mit dem Investor wird nur wirksam durch einen neuen Mietvertrag. Andernfalls würden 150 Arbeitsplätze in Neunkirchen-Seelscheid vernichtet.

Weigerung der Gemeinden nicht nachvollziehbar

„Ich kann das nicht nachvollziehen! Wir hatten nach intensiven Verhandlungen einen ideal zum Unternehmen passenden, finanzstarken Erwerber gefunden, der die Zukunft des Unternehmens gesichert hätte. Nun droht der Deal kurz vor dem Ziel an den Gemeinden zu scheitern“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Jens Schmidt von der Kanzlei RUNKEL Rechtsanwälte.

Appell an Gemeinden

Nachdem die Zukunftslösung zum Greifen nahe war, sind Unverständnis und Ärger beim Insolvenzverwalter, der Geschäftsleitung und der Belegschaft nachvollziehbar. Tatsache ist: Jeder Investor plant zur nachhaltigen Standortsicherung langfristige Mietverträge ein und setzt sie als Bedingung im Kaufvertrag voraus. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags ist jedoch erst dann gegeben, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. „Wenn die Gemeinden weiter an der Position festhalten, dem Erwerber den Mietvertrag zu verwehren, wäre dies sehr bitter für alle Beteiligten. Denn dann wird es voraussichtlich keine andere Lösung geben, als allen Mitarbeitern zu kündigen und die Betriebsstilllegung einzuleiten. Das wäre das Aus für die gesamte Thurn Germany Gruppe. Daher appellieren wir dringend an das gemeinsame kommunale Unternehmen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid und Much (GKU) und an seinen Geschäftsführer, Johannes Hagen, ihre Haltung zu überdenken und konstruktiv mit uns an einer Lösung zu arbeiten“, sagt Peter Schoof, geschäftsführender Gesellschafter der Thurn Germany Gruppe.

Bangen unter den Beschäftigten

Solange das kommunale Unternehmen nicht bereit ist, den Mietvertrag mit dem Investor abzuschließen, wird es in der Belegschaft keine Erleichterung geben. Der Investor beabsichtigt immer noch, alle Mitarbeiter an den Standorten in Neunkirchen-Seelscheid (150 Mitarbeiter) und in Kerkrade (25 Mitarbeiter) weiter zu beschäftigen. Damit würde der internationale Investor 175 der insgesamt 235 Arbeitsplätze übernehmen. „Diese Situation ist für mich neu. Üblicherweise muss ich internationale Investoren überzeugen, deutsche Standorte zu halten und nicht das Personal zu reduzieren. Bei Thurn ist es anders: Ein Verhandlungserfolg im Ausland und das Scheitern in der Heimat. Das darf nicht passieren. Das ist der Grund für meinen fortgesetzten Appell“, sagt Schmidt.

Insolvenzverwalter und Geschäftsführer bestätigen ihre anhaltende Gesprächsbereitschaft mit den Entscheidern der Gemeinden. Man werde nichts unversucht lassen, um die allein 150 Arbeitsplätze in Neunkirchen-Seelscheid zu retten.

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Über die Thurn Gruppe
Die Thurn Gruppe mit ihren drei Standorten in Neunkirchen-Seelscheid, Genthin (Sachsen-Anhalt) und Kerkrade (Niederlande) produzieren und verpacken Flüssigwaschmittel, Waschmittel in Pulverform, Geschirrreiniger-Tabs, Handgeschirrspülmittel und Anti-Kalk-Tabs. Zu den Kunden gehören unter anderem Discounter und große Einzelhandelsunternehmen, die die Produkte als bekannte Eigenmarken an die Endverbraucher verkaufen.
Weitere Informationen unter: www.thurn-group.com

Über Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt | Runkel Rechtsanwälte
Dr. Jens M. Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mediator, ist Partner der Sozietät RUNKEL Rechtsanwälte. Die Wuppertaler Kanzlei besteht seit über 80 Jahren und ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung tätig. Neben dem Hauptsitz in Wuppertal sind RUNKEL Rechtsanwälte auch mit Büros in Düsseldorf und Köln vertreten. Rechtsanwalt Dr. Schmidt wird von den Gerichten regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen – neben der Insolvenzverwaltung – auch die Sanierungsberatung und Vertretung von Unternehmen und Organen in der Krise und Restrukturierung. Darüber hinaus ist er Mitglied im Gravenbrucher Kreis und Beiratsmitglied des VID.
Weitere Informationen unter: www.runkel-anwaelte.de

Ansprechpartner für die Medien

Harald Kettenbach
dictum media gmbh
Zollstockgürtel 63 | 50969 Köln
Telefon: 0221 – 39 760 670
kettenbach@dictum-media.de
www.dictum-media.de

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Pressemeldung ‘150 Arbeitsplätze beim Waschmittelhersteller Thurn bedroht’ vom 14.09.2021