Pressemitteilung
Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung führt Betrieb trotz schwierigem Marktumfeld fort
– Vorläufiger Insolvenzverwalter stabilisiert Automobilzulieferer dank hohem Engagement
der Belegschaft – Verfahrenseröffnung voraussichtlich am 01. März 2019 –
– Gläubigerausschuss setzt auf Zukunftslösung durch einen neuen Investor –
– Fortführungslösung angesichts hoher Verluste von weiteren Vereinbarungen mit Kunden abhängig – – Krise im Automobilsektor und Dieselskandal erschweren Lösung –
– Laufende Investorensuche wird unter Hochdruck fortgesetzt –
Heiligenhaus, 11.02.2019. Ungeachtet eines außerordentlich schwierigen Marktumfeldes ist es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt von der Kanzlei Runkel Schneider Weber aus Wuppertal gelungen, das insolvente Unternehmen zu stabilisieren und fortzuführen. „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in dieser schwierigen Situation zusammenhalten und sich mit hohem vorbildlichen Engagement für den Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze einsetzen“, sagt Sanierungsexperte Dr. Jens Schmidt. Wie viele andere Automobilzulieferbetriebe auch kämpft die Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH derzeit um ihren Fortbestand.
Gläubigerausschuss bekräftigt Fortführung
Vertrauen und Rückendeckung erhält der vorläufige Insolvenzverwalter vom Gläubigerausschuss, der auf seiner letzten Sitzung beschlossen hat, das Unternehmen auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens uneingeschränkt fortzuführen. Es ist davon auszugehen, dass das Amtsgericht Wuppertal das Verfahren am 01. März 2019 eröffnet. Im laufenden Insolvenzgeldzeitraum werden die Löhne und Gehälter noch von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Ab der Eröffnung des Verfahrens werden die Personalkosten wieder von dem Automobilzulieferer bezahlt.
Kunden bestimmen Schicksalsfrage
„Alle im Unternehmen sind hochmotiviert, aber wir sind noch lange nicht über dem Berg. Denn angesichts der aufgelaufenen hohen Verluste ist eine Fortführung des Unternehmens von weiteren Vereinbarungen mit den Kunden abhängig“, sagt Dr. Jens Schmidt. Die Gespräche über Aufträge, Volumina und Konditionen laufen mit Hochdruck, doch das Problem sei das aktuell schwierige Marktumfeld für die Kunden selbst. Der Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus liefert anderen Automobilzulieferern Abgaskrümmer und Turboladermodule für den Verbrennungsmotor.
Automobilzulieferer mit Rücken zur Wand
Die zunehmende Elektromobilität und die Diskussion über die Dieselabgasemissionen mit drohenden Fahrverboten in vielen Innenstädten haben viele Autokäufer verunsichert. Die Folgen spüren Firmen wie der Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus, für sie hat sich der Markt deutlich verschärft. Wenn hausgemachte Probleme wie ein fehlender Vertrieb sowie noch das plötzliche und unvorhergesehene Scheitern eines wichtigen Joint-Ventures zur Sicherung der Kundenaufträge bis 2021 hinzukommen, wird die Lage ernst.
Nun wird der vorläufige Insolvenzverwalter den Investorenprozess mit Hochdruck voranbringen, um den Automobilzulieferer im Zuge einer übertragenden Sanierung zu verkaufen. Ziel sei, so Dr. Schmidt, eine erfolgreiche und nachhaltige Sanierung zur Fortführung und Repositionierung des Traditionsunternehmens. Jetzt liegen alle Hoffnungen bei der Suche nach einem Investor. Der Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heilgenhaus GmbH hatte am 20.12.2018 beim Amtsgericht Wuppertal Insolvenz angemeldet.
Über Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH
Der in 1921 gegründete Automobilzulieferer Küpper Metallverarbeitung Heiligenhaus GmbH gehört zu den führenden Herstellern von Abgaskrümmern und Turboladermodulen für den Verbrennungsmotor. Inzwischen sind bereits über 60 Millionen Stück erstellt und weltweit verkauft worden. Als Partner der Automobilindustrie entwickelt, konstruiert und stellt das Traditionsunternehmen seine Bauteile aus Eisenguss in der eigenen Gießerei am Sitz des Unternehmens in Heiligenhaus her. Für den Automobilzulieferer mit beinahe hundertjähriger Geschichte arbeiten rund 200 Mitarbeiter.
Über Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt | Runkel Schneider Weber Rechtsanwälte
Dr. Jens M. Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mediator, ist Partner der Sozietät Runkel Schneider Weber (RSW Rechtsanwälte). Die Wuppertaler Kanzlei besteht seit über 80 Jahren und ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung tätig. Neben dem Hauptsitz in Wuppertal ist RWS Rechtsanwälte auch mit Büros in Düsseldorf, Köln, Bonn, Remscheid, Solingen und Herne vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Schmidt wird von den Gerichten regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen – neben der Insolvenzverwaltung – auch die Sanierungsberatung und Vertretung von Unternehmen und Organen in der Krise und Restrukturierung. Darüber hinaus ist er Beiratsmitglied des VID, referiert regelmäßig zu Themen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts und ist Autor verschiedener Publikationen. Weitere Informationen unter: www.rsw-anwaelte.de
Ansprechpartner für die Medien
Pietro Nuvoloni | Elke Schmitz
dictum media gmbh
Zollstockgürtel 63 | 50969 Köln
Telefon: 0221 – 39 760 670
nuvoloni@dictum-media.de | schmitz@dictum-media.de
www.dictum-media.de
Bitte klicken Sie unten auf den Link, um die Pressemeldung im PDF-Format herunterzuladen.
PM ‘Betriebsfortführung von Küpper Heiligenhaus trotz schwierigem Marktumfeld’ vom 11.02.2019