Pressemitteilung
DEG Deutsche Energie: Grundversorgung der Verbraucher mit Strom und Gas sichergestellt
– Amtsgericht Heilbronn bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter – Mitarbeiter erhalten Insolvenzgeld – Forderungsanmeldungen erst ab Eröffnung des Verfahrens möglich –
Heilbronn/Erlenbach, 10.01.2019. Obwohl der Gläubigerausschuss den Antrag auf Eigenverwaltung unterstützt hat, hat die Geschäftsführung der DEG Deutsche Energie GmbH (‚DEG‘) den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Hintergrund war ein komplexer steuerlicher Sachverhalt. In Folge dessen hat das Amtsgericht Heilbronn per Beschluss vom 09.01.2019 ein vorläufiges Regelinsolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte bestellt, der bereits zuvor die Funktion des vorläufigen Sachwalters ausgeübt hatte. Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich derzeit einen Überblick über das Unternehmen und prüft alle Optionen für eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung.
Insolvenzgeldvorfinanzierung bestätigt
Für die 17 Mitarbeiter der DEG hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine gute Nachricht. Die Agentur für Arbeit hat inzwischen dem Antrag der Insolvenzgeldvorfinanzierung zugestimmt. Damit sind die Gehälter der Mitarbeiter bis Ende März 2019 gesichert. Anschließend übernimmt die DEG wieder die Bezahlung der Gehälter.
Strom- und Gasversorger übernehmen Grundversorgung
Nachdem bei der DEG der Geschäftsbereich des Energiehandels aufgrund der Kündigung eines Netzbetreibers zusammengebrochen war, wurden die Strom- und Gaskunden im Zuge der gesetzlichen Ersatzversorgung von den jeweiligen Versorgern vor Ort mit Energie beliefert.
Forderungen gegen DEG
Diejenigen der etwa 50.000 Kunden der DEG, die noch Forderungen gegenüber der DEG haben, können als Gläubiger des Unternehmens zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Forderungsanmeldungen vornehmen. Dies wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird voraussichtlich Anfang April 2019 zu rechnen sein. Hierzu werden die Gläubiger der DEG vom Insolvenzverwalter eine gesonderte schriftliche Aufforderung erhalten.
Über anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB:
Die bundesweit tätige Kanzlei anchor Rechtsanwälte und die Unternehmensberatung anchor Management sind mit insgesamt 15 Partnern und 120 Mitarbeitern an 11 Standorten in Augsburg, Braunschweig, Düsseldorf, Hannover, Hildesheim, Köln, Mannheim, München, Weilheim, Stuttgart und Ulm vertreten. Rechtsanwälte von anchor werden aufgrund ihrer Expertise deutschlandweit
regelmäßig als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder als Sanierungsgeschäftsführer in Insolvenz-, Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vorgeschlagen und bestellt. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit zahlreiche größere Unternehmen in der Insolvenz begleitet und saniert.
In Beratungsmandaten bringt anchor neben der gesamten insolvenzrechtlichen Erfahrung und Kompetenz auch betriebswirtschaftliches Know-how ein. Im Vordergrund steht bei anchor immer der Teamgedanke. Mehr Informationen unter: www.anchor.eu
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PM DEG Deutsche Energie GmbH Wechsel in Regelinsolvenz – 10.01.2019