Pressemitteilung
Gläubigerversammlung stimmt Insolvenzplan zu
- Entscheidende Etappe durch Annahme des Insolvenzplans erfolgreich beendet
- Gläubiger erhalten erste hohe Planquote von etwa 42 Prozent und Aussicht auf weitere Ausschüttung
- Bundeskartellamt hat Freigabe für Übernahme durch Investor Porterhouse erteilt
- Zustimmung der Gläubiger macht Weg frei für Neustart durch Porterhouse
Osnabrück, 23.05.2018. Bei der heutigen Gläubigerversammlung der Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA i.I. (‚Paracelsus-Kliniken’) haben die Gläubiger einstimmig in allen Gruppen dem Insolvenzplan zugestimmt. Den Insolvenzplan hatte zuvor die Eigenverwaltung mit dem Restrukturierungsteam um die Generalbevollmächtigten Andreas Ziegenhagen, Daniel F. Fritz und Dr. Reinhard Wichels in Abstimmung mit dem designierten neuen Eigentümer Porterhouse Group AG (‚Porterhouse‘) beim Amtsgericht Osnabrück eingereicht. Die Annahme des Insolvenzplans sichert die Zukunft und Fortführung der Klinikgruppe. Der Insolvenzplan bildet die gesamten Restrukturierungsmaßnahmen der Eigenverwaltung und der Geschäftsführung, den Übergang auf den Investor sowie die Befriedigung der Gläubiger ab und ermöglicht der Klinikgruppe, das Verfahren vorzeitig zu beenden.
Verfahren kurz vor der Ziellinie
Sobald der Insolvenzplan durch Beschluss des Amtsgerichts rechtskräftig wird, wird die Übernahme durch Porterhouse vollzogen. Es wird damit gerechnet, dass bereits am 30.06.2016 – gerade einmal sechs Monate nach dem Insolvenzantrag – das Verfahren aufgehoben wird. Bis dahin leiten der Geschäftsführer Michael Schlickum und die Eigenverwaltung die Klinikgruppe weiter.
Auszahlung der Planquote bereits im Sommer 2018
„Ich freue mich, dass die Gläubiger einstimmig den Insolvenzplan angenommen haben. Das ist ein wichtiger Durchbruch für die Sanierung der Klinikgruppe und für den Neuanfang. Daher ist das ist ein guter Tag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Klinik-Standorte“, freut sich Dr. Rainer Eckert, Sachwalter der Paracelsus-Kliniken.
Auch die Gläubiger haben Grund zur Freude, da sie nach derzeitigem Stand mit einer außergewöhnlich hohen ersten Planquote von beinahe 42 Prozent rechnen können. Bei Regelinsolvenzverfahren liegt die durchschnittliche Ausschüttungsquote bei deutlich unter fünf Prozent. Die Planquote wird den Gläubigern zwei Monate nach Eintreten der Rechtskraft des Insolvenzplans und nach Aufhebung des Verfahrens ausgezahlt.
Luft nach oben für weitere Ausschüttung
„Natürlich legen wir sehr großen Wert auf eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Neben der ersten Ausschüttung der Planquote im Sommer 2018 haben die Gläubiger durchaus die Aussicht auf eine weitere signifikante Ausschüttung. Dadurch würden die Gläubiger erfreulicherweise insgesamt den weit überwiegenden Teil ihrer Forderungen zurückerhalten “, erläutern die Restrukturierungsexperten Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen und Rechtsanwalt Daniel F. Fritz. Diese zusätzliche Besserungsquote, die etwa in 2021 ausgeschüttet würde, käme zu der bisherigen Planquote von 42 Prozent auf die jeweiligen festgestellten Forderungen hinzu.
Grünes Licht für Übernahme vom Kartellamt
Inzwischen liegt auch die Freigabe für die Übernahme der Paracelsus-Kliniken durch Porterhouse vom Bundeskartellamt vor. Das Kartellamt hatte zuvor geprüft, ob durch die angestrebte Übernahme der Beteiligungsgesellschaft Porterhouse eine Behinderung des Wettbewerbs eintreten würde und der Übernahme grünes Licht erteilt. Damit ist eine weitere wichtige Bedingung für die Übernahme von der Porterhouse Group mit Sitz in Luzern erfüllt worden.
Restrukturierungskurs ermöglicht Stabilisierung und positive Perspektive
Mit dem Verkauf der Gruppe an den künftigen Eigentümer können alle Verpflichtungen aus dem Insolvenzplan erfüllt werden. Gleichzeitig greift das Restrukturierungskonzept der Eigenverwaltung und beschleunigt die Sanierung. Diese wiederum stabilisiert die Klinikgruppe, erhöht die Ertragskraft und ermöglicht langfristig einen positiven Ausblick auf den Geschäftsbetrieb. Im Wesentlichen führen eine Portfolio-Anpassung, wie etwa die Schließung des Standortes Karlsruhe und defizitärer Fachabteilungen, der gezielte Ausbau von Leistungsschwerpunkten, diverse Kostensenkungen auf organisatorischer Ebene und im Einkauf sowie Personalmaßnahmen zu einer deutlich verbesserten und stabilen wirtschaftlichen Situation der Klinikgruppe.
Ursachen für die Insolvenz
Vor dem Antrag auf Eigenverwaltung konnten die Paracelsus-Kliniken insgesamt nicht wirtschaftlich betrieben werden, weil insbesondere die Akutkliniken in Karlsruhe, Osnabrück und Henstedt-Ulzburg über Jahre teils erhebliche Verluste erwirtschafteten. Kritisch ist weiterhin die Entwicklung des Reha-Standortes ‚Rotenfelsklinik‘ in Bad Münster, der seit mehreren Jahren Verluste schreibt und einen beträchtlichen Investitionsrückstau aufweist. Hier wird die Eigenverwaltung im Rahmen des noch laufenden Insolvenzverfahrens ergebnisoffen alle Optionen für die Reha-Klinik in Bad Münster prüfen, die auch einen Verkauf oder letztlich die Aufgabe der Klinik einschließen.
Nach konsequenter Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist es der Eigenverwaltung und der Geschäftsführung – unterstützt und überwacht durch den Sachwalter – gelungen, die Klinikgruppe als Ganzes zu erhalten, sie zu stabilisieren und nun an einen verantwortungsvollen neuen Eigentümer zu übertragen. Die neue Eigentümer Porterhouse wird die weiteren Schritte zur Neuaufstellung des Unternehmens begleiten.
Über Paracelsus Kliniken
Die Paracelsus-Kliniken zählen mit rund 40 Einrichtungen an insgesamt 22 Standorten zu den großen privaten Klinikträgern in Deutschland. Bundesweit betreuen ca. 5.200 Mitarbeiter jährlich mehr als 100.000 stationäre Patienten. Sitz der Gesellschaft ist Osnabrück.
www.paracelsus-kliniken.de
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Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA i. I.
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PM ‘Gläubigerversammlung stimmt Insolvenzplan zu’ – 23.05.2018