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Pressemitteilung

KONTEC Gruppe nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung


– Auftragsrückgang bei Entwicklung von Verbrennungsmotoren und finanzielle Altlasten belasten Automotive-Dienstleister – Geschäftsbetrieb in allen KONTEC-Gesellschaften läuft uneingeschränkt weiter – Erarbeitung eines Insolvenzplans schafft Perspektive für Neustart – Gute Sanierungschancen durch wachsendes Geschäft bei Fahrerassistenzsystemen, Motorenentwicklung und im Non-Automotive-Bereich –

Ludwigsburg, 18.01.2017. Insgesamt sechs Gesellschaften der KONTEC Gruppe haben beim Amtsgericht Ludwigsburg jeweils Anträge auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren gestellt. Während die KONTEC Engineering Stuttgart GmbH sowie die KONTEC Service Solutions GmbH einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt haben, reichten die übrigen vier Gesellschaften einen Sanierungsantrag in Eigenverwaltung ein. Damit nutzt die KONTEC Gruppe konsequent die Chancen einer nachhaltigen Sanierung. Einen guten Namen haben sich die KONTEC Gesellschaften in der Automobil- und Zulieferbranche als Dienstleister für die Motoren- und Fahrzeugentwicklung gemacht.

Gute Erfolgsaussichten für Sanierung

Das Gericht hat am 16.01.2017 per Beschluss den Anträgen der einzelnen Unternehmen stattgegeben und Herrn Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei GRUB BRUGGER zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird als ‚verlängerter Arm’ des Gerichts das Verfahren begleiten und die beiden Geschäftsführer Dr. Jan Bröcking und Klaus Bänsch begleiten und im Interesse der Gläubiger kontrollieren. Die Geschäftsleitung wird von dem Sanierungsexperten Rechtsanwalt Raik Müller von der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner über die gesamte Restrukturierungsphase beraten und unterstützt. Grundsätzlich ordnen Gerichte nur dann ein Schutzschirmverfahren an, wenn die betreffenden Firmen noch zahlungsfähig sind. Solche gerichtlichen Sanierungsverfahren ermöglichen nunmehr auch eine zügige Restrukturierung der KONTEC Gesellschaften. Durch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bestätigt das Gericht, dass dieses Ziel erreichbar und realistisch ist.

Uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebs

„Oberstes Ziel ist es, die Unternehmen der KONTEC Gruppe langfristig stabil und wettbewerbsfähig aufzustellen, das gesunde Kerngeschäft fortzuführen und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten“, betont Geschäftsführer Dr. Jan Bröcking. Der Geschäftsbetrieb in allen betreffenden KONTEC Gesellschaften läuft uneingeschränkt und im vollen Umfang weiter. Alle Löhne und Gehälter der insgesamt betroffenen 280 Mitarbeiter wurden bis zuletzt gezahlt, sodass nunmehr mit den Anträgen die Löhne und Gehälter für die Monate Januar, Februar und März durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert sind.

Sanierung wegen Markveränderungen und finanzieller Altlasten unausweichlich

Der Markt der Entwicklung von Verbrennungsmotoren befindet sich derzeit im Umbruch. Schon seit einiger Zeit haben viele Automobilhersteller perspektivisch begonnen, ihre Entwicklungsbudgets weg vom Verbrennungsmotor hin zur Elektromobilität umzuschichten. Dieser Trend hat sich durch die VW-Abgasaffäre deutlich verstärkt. Dadurch entstand gerade für einen Dienstleister wie KONTEC eine verschärfte Wettbewerbssituation um die zunehmend spärlicher vergebenen Aufträge der Automobilhersteller.

Zudem haben die KONTEC Gesellschaften mit finanziellen Altlasten zu kämpfen. Zwar haben die KONTEC Gesellschaften in vielen Bereichen ein operativ gut aufgestelltes Geschäft sowie eine ansehnliche Marktposition, aber insgesamt belasten die finanziellen Altlasten die Bilanz erheblich.
Letztlich übersteigen die hohen Altlasten die Ertragskraft der KONTEC Gesellschaften. „Mit Hilfe der Anträge wollen sich die KONTEC Gesellschaften von den Altverbindlichkeiten befreien und sich künftig auf die profitablen Unternehmensbereiche konzentrieren. Dann stünde dem Neustart der KONTEC Gesellschaften nichts mehr im Weg“, sagt Geschäftsführer Klaus Bänsch.

Geschäftsfelder mit Zukunft

„Ich bin zuversichtlich, dass die KONTEC Gruppe eine Perspektive hat. Sie verfügt über ein hohes Know-how, qualitativ hochwertige und nachgefragte Dienstleistungen, motivierte und eingespielte Teams sowie über hervorragende langjährige Kundenbeziehungen zu namhaften Automobilherstellern“, sagt der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Martin Mucha. Zwar liegt der Schwerpunkt der Geschäftsaktivitäten der KONTEC Gruppe überwiegend im gesamten Umfeld der Motorenentwicklung u. a. für die Automobilhersteller. Jedoch bietet KONTEC auch ergänzende Tätigkeiten in den Bereichen Fahrerassistenzsysteme wie Ultraschall, Radar, Lidar und Kamerasysteme, aber auch Dienstleistungen in den Bereichen Maschinenbau und Medizintechnik an.

Sanierungsplan für Zukunftssicherung

In den kommenden Monaten wird die Geschäftsleitung mit Unterstützung seiner Berater von Rödl & Partner sowie in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter einen Sanierungsplan erstellen. „Diesen Sanierungsplan werden wir im Laufe des Verfahrens dem Gericht und den Gläubigern präsentieren und zur Abstimmung vorlegen. Falls dem Sanierungsplan zugestimmt wird, kann die KONTEC Gruppe das Verfahren zügig beenden und in eine neue Zukunft starten“, sagt Rechtsanwalt Raik Müller.

 

Über die KONTEC Gruppe:

Die KONTEC Gruppe ist einer der führenden deutschen Engineering-Dienstleister in den Bereichen Automotive, Maschinenbau und Medizintechnik. Für verschiedene namhafte Auftraggeber und OEM-Hersteller bietet die KONTEC Gruppe das gesamte Spektrum von der Konzeption, Konstruktion und Simulation bis hin zum Prototyping und der Applikation an. Die KONTEC Gruppe besteht insgesamt aus acht Gesellschaften und beschäftigt an 13 Standorten deutschlandweit rund 280 Mitarbeiter. Folgende Gesellschaften haben einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren bzw. auf Eigenverwaltung gestellt:

KONTEC GmbH

KONTEC Unternehmensbeteiligungs GmbH

KONTEC Engineering Stuttgart GmbH

KONTEC Service Solutions GmbH

KONTEC Engineering Rhein-Main GmbH

KONTEC Motorenentwicklungsgesellschaft mbH

 

Über die Wirtschaftskanzlei GRUB BRUGGER

GRUB BRUGGER ist seit über vier Jahrzehnten als eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht tätig. Die Kanzlei mit Hauptsitz in Stuttgart sowie weiteren Standorten in Frankfurt am Main, München und Freiburg bietet ihren nationalen und internationalen Kunden eine rechtliche Rundumbetreuung bei der Sanierung, Restrukturierung und Liquidation von Unternehmen sowie bei M&A-Prozessen an.
Martin Mucha ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth). Martin Mucha wird seit vielen Jahren regelmäßig von zahlreichen deutschen Amtsgerichten branchenübergreifend zum Insolvenzverwalter oder Sachwalter in Unternehmensinsolvenzen bestellt. Mit seinem Team betreut er sowohl Regelinsolvenzverfahren, Eigenverwaltungsverfahren als auch Schutzschirmverfahren. Der Fokus seiner Tätigkeit liegt dabei auf der Sanierung krisenbefangener mittelständischer und großer, auch international agierender Unternehmen.

Weitere Informationen unter: www.grub-brugger.de

 

Über die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner:

Rödl & Partner ist als integrierte Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an 106 eigenen Standorten in 49 Ländern vertreten. Den dynamischen Erfolg in den Geschäftsfeldern Rechtsberatung, Steuerberatung, Steuerdeklaration und Business Process Outsourcing, Unternehmens- und IT-Beratung sowie Wirtschaftsprüfung verdankt Rödl & Partner 4.200 unternehmerisch denkenden Partnern und Mitarbeitern.

Rechtsanwalt Raik Müller berät und begleitet seit 17 Jahren Unternehmen bei ihrer Sanierung. Mit seiner betriebswirtschaftlichen und juristischen Expertise steht er seinen Mandanten in der Krise bei und schafft neue Perspektiven. Einen Schwerpunkt bildet dabei die enge Begleitung von Unternehmen im Schutzschirmverfahren, in der Eigenverwaltung und beim Insolvenzplan.

Weitere Informationen unter: www.roedl.de

 

Ansprechpartner für die Medien

Dr. Christian Eick | Pietro Nuvoloni

dictum media gmbh

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Telefon: 0221 – 39 760 670

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Pressemitteilung ‘KONTEC Gruppe nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung’ vom 18.01.2017